Sonstiges
14. Sonstiges
14.1. Essen, Trinken, Rauchen und Drogen
Das Trinken alkoholischer Getränke ist auf der Baustelle generell verboten [123]. Drogen aller Art sind ebenfalls verboten [123]. Das Rauchen innerhalb der Gebäude kann verboten sein [123]. Das Essen in den Gebäuden kann untersagt sein [123]. Das Trinken alkoholfreier Getränke kann in den Etagen oder in ausgewiesenen Bereichen gestattet sein [82, 123]. Es können ausgewiesene Raucherzonen eingerichtet werden [123]. AN sind verpflichtet, Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unverzüglich von der Baustelle zu entfernen [123]. Zuwiderhandlungen können zum Baustellenverbot führen [123].
14.2. Schlüsseldienst und Baustellenschließung
Mit Beginn der Ausbauarbeiten kann ein Schlüsseldienst mit Bauschließanlage für schutzwürdige Räumlichkeiten eingerichtet und betrieben werden [153, 154]. Schlüsselausgabe- und Rücknahmestellen werden festgelegt [153, 154]. Schlüssel können nur Mitarbeiter erhalten, die gemeldet sind und vom AG oder Baulogistiker ermächtigt wurden [154, 155]. Schlüsselempfänger müssen sich die Genehmigung zum Ausleihen schriftlich bestätigen lassen [154, 155]. Für den Zeitraum zwischen Ausgabe und Rückgabe ist die betreffende Person/Firma für den Schlüssel sowie dessen Nutzung verantwortlich [154, 156]. Die Weitergabe von Schlüsseln ist nicht gestattet [154, 156]. Der entliehene Schlüssel dient nur der eigenen Zugangsberechtigung [157]. Anderen Firmen darf mittels des Schlüssels kein Zugang gewährt werden [157]. Ein Schlüsselverlust ist umgehend zu melden [154, 157]. Der AN, dem der Ausleiher angehört, haftet für durch Schlüsselverlust entstehende Kosten und Schäden [157]. Kopien von Schlüsseln sind untersagt [157].
14.3. Winterbaumaßnahmen / Wetterschutz
Der Winterdienst im Areal, auf Baustraßen, übergeordneten Logistikflächen sowie Verkehrs- und Fluchtwegen wird ggf. durch den Baulogistiker umgesetzt [158, 159]. Dies umfasst Räum- und Streuarbeiten (ggf. ausschließlich Split/Sand) [158, 159]. Der Winterdienst kann täglich vor Arbeitsbeginn kontrolliert und sichergestellt werden [158]. Containeranlagen und Versorgungsmodule sind ggf. mit Heizungen ausgestattet [159]. Die Versorgung der Baustelle mit Heizgeräten erfolgt ggf. durch den Baulogistiker außerhalb der Gebäude [159]. Die Geräte müssen sinnvoll positioniert werden, Haupt- und Fluchtwege müssen frei bleiben [159]. Bauheizungen sind ggf. täglich zu kontrollieren und zu warten [159].
14.4. Entgelte und Kosten
Für bestimmte Leistungen des Baulogistikers oder bei Verstößen können Entgelte anfallen [21, 160]. Die Bezahlung der Entgelte erfolgt ggf. durch den AN [160]. Der AG kann die Kosten von fälligen Werklohnforderungen des AN in Abzug bringen [160]. Sollten keine fälligen Forderungen bestehen, hat der AN die Kosten separat zu bezahlen [160]. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe von Baustellenausweisen kann das Pfand einbehalten oder in Rechnung gestellt werden [65]. Bei Verlust oder Beschädigung eines Ersatzausweises kann ein Entgelt anfallen [65]. Für nicht genehmigtes Halten, Abstellen und Entladen kann eine Pönale erhoben werden [35, 85]. Kosten für Ersatzvornahmen (Reinigung, Räumung) werden dem Verursacher (AN) in Rechnung gestellt [121, 122]. Für versäumte Rückgabe von Ausweisen kann eine Gebühr erhoben werden [75]. Kosten für Containervermietung werden ggf. dem AN in Rechnung gestellt [125, 127, 128].