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Sicherheitskonzept

6. Sicherheitskonzept

6.1. Sicherheitsdienst und Überwachung

Das Sicherheitskonzept soll die Sicherheit der Baustelle erhöhen [7]. Der Baulogistiker ist mit seinem Sicherheitsdienst für die äußere Bewachung der Baustelle und die Zutrittskontrolle verantwortlich und übt im Auftrag des AG das Hausrecht aus [76]. Der Sicherheitsdienst führt Anmeldeverfahren durch, kontrolliert Arbeitspapiere, stellt Ausweise aus, überprüft Zugangslegitimationen, sichert den Verkehr an Ein-/Ausfahrten, kontrolliert die Zufahrt anhand von Lieferplänen und unterstützt die Baulogistik [77]. Die Baustelle kann am Tag und ggf. nachts bewacht werden [78]. Videoüberwachung von Ein-/Ausfahrten und Perimeter kann erfolgen [79-81].

6.2. Sorgfaltspflicht und Eigenhaftung

Das Sicherheitskonzept beinhaltet grundsätzlich nicht den Schutz des einzelnen AN oder seiner Sub-AN vor Diebstahl oder Beschädigung von Materialien [7]. Der jeweilige AN und seine Sub-AN haben ihre Gerätschaften und Materialien ausreichend und in eigener Verantwortung zu sichern und zu kennzeichnen sowie gegen Diebstahl, Beschädigung usw. zu schützen (Eigenhaftung) [7]. Die Bewachung der Baustelle durch den AG oder Baulogistiker führt nicht zu einer diesbezüglichen (Mit-)Haftung des AG [76]. Material und Werkzeug der AN sind räumlich von Abfällen zu trennen und ggf. deutlich zu kennzeichnen [82]. Für mangels ausreichender Sicherung und Kennzeichnung entsorgtes Material übernimmt weder der Baulogistiker noch der AG eine Haftung [82].