Sicherung Baufeld und Baustelle
13. Sicherung Baufeld und Baustelle
13.1. Sicherheitsdienst und Überwachung
Die Überwachung des Areals obliegt ggf. dem Leistungsumfang des Baulogistikers oder eines beauftragten Sicherheitsdienstes [81]. Das Areal kann 24/7 überwacht werden [81]. Die Außenhautsicherung kann über Kameraüberwachung sichergestellt werden [81].
13.2. Sorgfaltspflicht und Eigenhaftung
Siehe Punkt 6.2.
13.3. Zaunanlagen und Tore
Zur Sicherung des Areals kann eine Außenhautsicherung mit Zaunanlage und Toren erstellt werden [151]. Der Unterhalt der Sicherung obliegt ggf. dem Baulogistiker [151]. Weitere Trennungen zwischen frei zugänglichen Flächen und Logistik- oder Projektflächen können ebenfalls durch Zaunanlagen, Vereinzelungsanlagen, Tore und Schranken erfolgen [151].
13.4. Überwachung Areal
Die Überwachung des Areals obliegt ggf. dem Leistungsumfang des Baulogistikers [81]. Die Außenhautsicherung wird ggf. lückenlos über Kameraüberwachung sichergestellt [81]. Es können Kamerasysteme zur Überwachung eingesetzt werden [81, 152].