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Materiallogistik

3. Logistikplanung und -koordination

3.1. Grundprinzipien

Eine frühzeitige Planung und Koordination aller Transporte ist erforderlich, um einen gleichmäßigen und durchgängigen Ablauf auf der Baustelle zu erreichen [25, 26]. Die gleichmäßige Nutzung und Verwaltung der vorhandenen logistischen Ressourcen, wie Verkehrswege, Entladeflächen und -zeiten, Lagerflächen und Aufzugskapazitäten, optimiert den Durchsatz und reduziert gegenseitige Behinderungen [25]. Die operative Ausführung der Baulogistik erfolgt durch den Baulogistiker unter Beachtung der Rahmenbedingungen dieses Handbuchs und der übergeordneten Pläne, wie Baulogistikphasenplänen [27]. Die AN sind berechtigt, ihre Belange sowie die ihrer Sub-AN im Zusammenhang mit dem Baulogistikkonzept dem Baulogistiker vorzutragen und Details abzustimmen [28]. Direkte Kontakte von Sub-AN zum Baulogistiker ändern nichts an der Verantwortung des AN [28].

3.2. Transportplanung (Avisierung)

Zur koordinierten Steuerung und schnellen Zufahrt zur Baustelle/zum Areal wird ein Anmeldeverfahren (Avisierung) eingerichtet und ggf. über ein internetgestütztes Online-System (OAS) betrieben [29-32]. Alle die Baustelle anfahrenden Fahrzeuge haben sich beim Baulogistiker an der Logistikzentrale anzumelden [29, 31]. Jeder AN hat seinen Lieferanten oder Transportunternehmen die Bedingungen, die Anfahrtsroute und die geplante Anlieferung rechtzeitig zu übergeben [29, 31]. Die Nichteinhaltung der Bedingungen kann zu Mehrkosten führen [33]. Nicht avisierte Fahrzeuge können ggf. vom Baulogistiker zurückgeschickt werden [34, 35].

3.2.1. Einzelavisierung

Für Stückguttransporte ist eine Einzelavisierung mit Wunschliefertermin erforderlich [36, 37]. Der Besteller hat Datum, Zeitfenster, Transportgerät und Ort des Materialeinbaus schriftlich anzuzeigen [36]. Ist das gewünschte Zeitfenster verfügbar, wird der Liefertermin bestätigt [36]. Wird das vereinbarte Zeitfenster nicht eingehalten, muss das Fahrzeug auf das nächste verfügbare Zeitfenster warten [38]. Regelanlieferungen müssen mit einer Vorlaufzeit von [z.B. 48 Stunden] angemeldet werden [37].

3.2.2. Sammelavisierung

Für größere Lieferungen (z.B. Beton, Erdaushub, Entsorgungsfahrten) oder Transporte, die in kurzen, wiederholten Abständen durchgeführt werden, ist eine grobe Planung in Form einer Sammelavisierung schriftlich mitzuteilen [37, 39]. Hierfür kann eine längere Vorlaufzeit [z.B. zwei Wochen] vorgesehen sein [37].

3.2.3. Schwer- und Überlängentransporte

Bei Transporten, die von den Standardmaßen oder -prozessen abweichen, sind spezifische Einfahrtslösungen und Zeitpunkte mit längerem Vorlauf [z.B. mindestens fünf Werktage] mit dem Baulogistiker abzustimmen [40].

3.2.4. Kleinmengen-, Kuriertransporte

Kleinstlieferungen über Paketdienste oder Kuriere können ggf. zentral an einer Annahmestelle an der Einfahrt/Pforte angenommen werden [41, 42]. Der Baulogistiker bestätigt den Eingang und informiert den Empfänger zur Abholung [41, 42]. Paketdienste benötigen für Kleinstlieferungen i. d. R. keine Avisierung [41]. Die Verantwortung gegenüber dem Lieferanten verbleibt beim AN/Sub-AN [41].

3.2.5. Sondertransporte, nicht avisierte und verspätete Transporte

Sondertransporte, nicht avisierte oder verspätete Transporte können ggf. auf ausgewiesenen Stellflächen parken, bis die Einfahrt freigegeben wird [42]. Der Baulogistiker koordiniert die Zufahrt und klärt mögliche Zeitfenster [42]. Wartezeiten sind möglich und daraus resultierende Kosten können nicht geltend gemacht werden [31, 43].

3.2.6. Einbindung von Lieferanten und Spediteuren

Jeder AN hat seine Lieferanten oder Transportunternehmen die Informationen zum Avisierungsprozess und die Bedingungen rechtzeitig zu übermitteln [29, 44]. Eine Anlieferung ist nur unter Angabe der genauen Lieferadresse und Benennung von Ansprechpartnern möglich [44]. Eine zuständige Person des jeweiligen AN muss für die Annahme auf der Baustelle anwesend sein [44].