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Flächenmanagement

4. Flächenmanagement

4.1. Arten von Flächen

Es können verschiedene Arten von Flächen unterschieden werden [45]: * Logistikflächen: Flächen, die von den Unternehmen funktional genutzt, aber ausschließlich vom Baulogistiker verwaltet werden (z.B. Baustraßen, Ent- oder Beladeflächen, Übergabeflächen) [45]. * Übergebene Baufelder / Projektflächen: Flächen, die einem Unternehmen temporär zum Bebauen überlassen sind und von diesem zur Bauausführung genutzt werden können [45]. * Temporäre Logistikflächen: Logistikflächen, die Unternehmen zeitlich befristet anmieten können (z.B. Aufstellfläche Kran, Lagerflächen) [46].

4.2. Flächenanmeldung und -nutzung

Logistikflächen dürfen nicht ohne Freigabe des Baulogistikers und keinesfalls zweckwidrig genutzt werden [47]. Falls doch, ist der Baulogistiker berechtigt, die Nutzungen auf Kosten des verantwortlichen AN zu beseitigen [47]. Die Lagerung von Baumaterial oder Baumaschinen auf Baustelleneinrichtungsflächen sollte minimiert und ggf. auf den unmittelbar folgenden Arbeitsschritt beschränkt werden [48]. Temporäre Flächen (z.B. für Krane) müssen rechtzeitig [z.B. mindestens eine Woche] vorher angemeldet werden, um Abstimmungen zu ermöglichen [48].

4.3. Flächenverlagerung und Rückgabe

Übergebene Flächen sind nach Ablauf der Belegungsfristen oder auf Aufforderung im ursprünglichen, ordentlichen Zustand (z.B. besenrein) zurückzugeben [49, 50]. Der AG behält sich vor, übergebene Flächen bauablaufbedingt ggf. auch früher zurückzunehmen; nach Möglichkeit wird dann eine Ersatzfläche angeboten [48, 51]. Nicht rechtzeitig zurückgegebene Flächen können auf Kosten des verantwortlichen AN geräumt werden [49]. Bei Einsatz von schwerem Gerät ist die Belastbarkeit der Flächen zu berücksichtigen und ggf. sind Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich einzusetzen [52].