Entsorgungslogistik
8. Entsorgungslogistik
8.1. Grundlegendes und Prinzip
Alle AN sind verpflichtet, ihren Abfall, Verpackungen und Restmaterial zu trennen und ordnungsgemäß zu entsorgen [104]. Die Entsorgung hat unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, zu erfolgen [104, 105]. Zur Schonung logistischer Ressourcen nutzen alle ausführenden Firmen ggf. die gleichen Entsorgungssysteme [106].
8.2. Entsorgungsprinzip und -systeme
Die Entsorgung erfolgt nach einem einheitlichen Prozess [106]. Andere oder eigene Entsorgungswege der AN und Sub-AN sind grundsätzlich nicht gestattet [106]. Ggf. wird ein zentraler Wertstoff-/Entsorgungshof durch den Baulogistiker eingerichtet und betrieben [107, 108]. Hier können Abfälle aus Reinigungen auf Allgemeinflächen oder aus Ersatzvornahmen entsorgt werden [108]. Die AN organisieren ihren Entsorgungsprozess selbst, vom Entstehungsort bis zur koordinierten Entsorgung [109].
8.3. Abfallfraktionen
Bestimmte Baustellenabfälle, die aus der Bautätigkeit stammen, können ggf. zentral entsorgt werden [110]. Dazu können gehören: Bauschutt, Holz, Gipsabfälle, Gemischte Baustellenabfälle (ohne mineralische Abfälle), Papier/Pappe/Kartonagen, Folie, Mineralwolle, Styropor/Styrodur, Bitumen (teerfrei), Werthaltige Fraktionen (Schrott, Kabel) [110]. Nicht in einer Umlage enthaltene Abfälle können separat in Rechnung gestellt werden [110]. Werthaltige Fraktionen können in das Eigentum des AG übergehen [111]. Abfälle, die nicht vor Ort angefallen sind, dürfen nicht auf der Baustelle belassen werden [111].
8.4. Gefährliche Abfälle
Die Entsorgung von Sonderabfällen zählt grundsätzlich nicht zum Standardleistungsumfang [112]. Sonderabfälle sind Abfälle, die nicht mit dem normalen Baustellenabfall entsorgt werden können und/oder von denen eine Gefahr ausgeht [112]. Wenn die Erzeugung gefährlicher Abfälle nicht vermieden werden kann, dürfen diese nur in zugelassenen Behältnissen gelagert werden [113]. Die Entsorgung muss unverzüglich und gemäß Vorschriften sowie durch einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb erfolgen [108, 113].
8.5. Beratung und Ablauf
Alle AN/Sub-AN führen vor Beginn ihrer Arbeiten ggf. ein Beratungsgespräch mit dem Baulogistiker, in dem Ablauf, Abfallfraktionen und Behälter besprochen werden [4]. Für die Entsorgung aus den Etagen können rollbare Behälter (ESB) bereitgestellt werden [114]. Die Behälter werden ausgegeben und zurückgenommen [114]. Jedes Unternehmen ist für die ihm übergebenen Behälter und deren Inhalt verantwortlich [114]. Behälter dürfen nicht zu anderen Zwecken als zur Abfallentsorgung verwendet werden [115]. Baumischabfälle sollen gering gehalten oder vermieden werden [115]. Abfälle, die falsche Fraktionen vortäuschen, werden als Mischabfall gewertet und können kostenpflichtige Sortierung oder Haftung für den Schaden nach sich ziehen [116].