Mustervorlage Baulogistik Handbuch
Bauvorhaben: [Projektname] Logistikhandbuch Erstellt im Auftrag des [Auftraggeber/AG] [Adresse AG] Stand: [Datum]
1. Abkürzungsverzeichnis
- AG: Auftraggeber [1, 2]
- AN: Auftragnehmer des AG [1, 2]
- Sub-AN / NU: Subauftragnehmer und Lieferanten des AN / Nachunternehmer [1, 2]
- Baulogistiker (Blog / AN Baulogistik): Das vom AG mit der Umsetzung und Durchsetzung der Logistikregelungen beauftragte Unternehmen. [1-3]
- BV: Bauvorhaben [1]
- BE: Baustelleneinrichtung [1]
- OAS: Online-Avisierungs-System [2]
- ASR: Arbeitsstättenrichtlinie [2]
- GU: Generalunternehmer [2]
- OBÜ: Objektüberwachung [2]
- FBÜ: Fachbauüberwachung [2]
- ESB: Etagensammelbehälter rollbar [1, 4]
(Dieses Verzeichnis kann um weitere projektspezifische Abkürzungen ergänzt werden.)
2. Allgemeines
2.1. Ziel
Mit diesem Logistikhandbuch werden folgende Ziele verfolgt: * Optimierung der Bauprozesse für die ausführenden Firmen [5] * Berücksichtigung der Interessen des AG, der Anlieger und der Öffentlichkeit für ein nachbarschaftliches Verhältnis, eine erfolgreiche Nutzung des Bauwerks und einen störungsarmen Bauablauf [5]. * Gewährleistung einer stabilen Interimsver- und -entsorgung [6]. * Optimierung und Schnittstellenminimierung logistischer Leistungen im Zusammenspiel aller Baubeteiligten [6]. * Regelung von Schnittstellen, z.B. bei Verkehrswegen und gemeinsam genutzten logistischen Einrichtungen [6]. * Erhöhung der Sicherheit auf der Baustelle bzw. im Areal [7, 8]. * Effiziente Flächenplanung und -disposition [8]. * Regelmäßige und nach Fraktionen getrennte Entsorgung des anfallenden Abfalls [9]. * Sicherstellung von Notfallmaßnahmen (z.B. Brandschutz, medizinische Erstversorgung) [9].
2.2. Begriffe
- Baustelle: Im Logistikhandbuch sind grundsätzlich alle Flächen zu verstehen, auf denen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stattfinden [3, 10].
- Areal: Kann die gesamte Fläche innerhalb der äußeren Sicherung zum öffentlichen Raum umfassen, inklusive Zufahrten und übergeordneter Logistikflächen [11].
- Baufeld: Die den Projekten zugewiesenen Flächen im Areal, unabhängig einer Einfriedung [10].
- Übergeordnete Logistikflächen: Flächen, die nicht einem spezifischen Projekt zugeordnet sind, wie z.B. Baustraßen, LKW-Wartezonen, Parkplätze, Containerbereiche des AG oder Entsorgungshöfe [11].
- Auftraggeber (AG): Das Bauvorhaben beauftragende Unternehmen [3].
- Auftragnehmer (AN): Die vom AG direkt beauftragten Unternehmen [12].
- Subauftragnehmer (Sub-AN / NU): Die vom AN direkt beauftragten Unternehmen, deren Lieferanten sowie ggf. deren weitere Subauftragnehmer und Lieferanten [2, 13].
- Baulogistiker (Blog / AN Baulogistik): Das Unternehmen, das vom AG mit der Umsetzung und Durchsetzung der Regelungen dieses Handbuchs beauftragt wird. Der Baulogistiker ist gegenüber den AN und deren Sub-AN weisungsbefugt, soweit dies für die Umsetzung erforderlich ist. [2, 3, 12] Eine Bevollmächtigung des Baulogistikers zur Anordnung kostenpflichtiger Maßnahmen ist hiermit grundsätzlich nicht verbunden [12].
2.3. Fortschreibung Logistikhandbuch
Das Logistikhandbuch beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rahmenbedingungen [14, 15]. Ergeben sich Änderungen aus internem Ablauf oder externen Vorgaben, werden ggf. Passagen modifiziert oder ergänzt [14]. Änderungen des Handbuchs bedürfen der Schriftform [14]. Aktualisierungen und Konkretisierungen werden nach Bedarf durch den Baulogistiker fortgeschrieben [15].
2.4. Geltungsbereich
Die Regelungen des Logistikhandbuches gelten für ausnahmslos alle auf der Baustelle tätigen Unternehmen und ihre Mitarbeiter sowie für alle sonstigen Unternehmen und deren Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Realisierung des Bauvorhabens die Baustelle bzw. das Areal betreten müssen [16-18]. Die AN sind verpflichtet, dieses Logistikhandbuch mit ihren Sub-AN und Lieferanten rechtsverbindlich zu vereinbaren und ihre Sub-AN zur Weitergabe der Verpflichtung an deren Sub-AN zu verpflichten [16, 18]. Verstöße gegen die Verpflichtungen stellen eine Verletzung vertraglicher Pflichten durch den jeweils betroffenen AN dar und können geahndet werden [19, 20]. Verantwortlich für die hier geregelten Verpflichtungen und kostenpflichtig für Entgelte sind stets die AN, die insoweit auch für ihre Sub-AN einzustehen haben [20, 21].
2.5. Regelarbeits- und Betriebszeiten
Regelarbeits- und Betriebszeiten der Baustelle sind grundsätzlich: * Montag bis Freitag von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] [21, 22] * Samstag von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit] [21, 22] * Sonn- und Feiertags ist die Baustelle i. d. R. geschlossen [21].
Abweichungen hiervon sind mit dem AG und ggf. den zuständigen Behörden abzustimmen und rechtzeitig beim AG und dem Sicherheitsdienst/Baulogistiker anzumelden [22]. Die Zu- und Abfahrt zum Areal kann über den Baulogistiker/Sicherheitsdienst für eine bestimmte Zeit vor und nach den Regelarbeitszeiten sichergestellt werden [23]. Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes bleiben unberührt [22].
2.6. Ansprechpartner
Ansprechpartner und Zuständigkeiten sind der Projektbeteiligtenliste und/oder einem Organisationsorganigramm zu entnehmen [24].